Geflügelpest (Vogelgrippe) in Mayen-Koblenz

In Koblenz wurde ein verendeter Kranich positiv auf den Erreger der Gefügelpest (HSN1) getestet. Es ist mit weiteren Funden zu rechnen.

Tote Wildvögel gefunden? – Was tun?

Bitte folgende Daten an das Veterinäramt melden: veterinaerdienst@kvmyk.de

  • Fundort des verendeten/krankheitsverdächtigen Wildvogels (z.B. Kranich, Greifvogel, Wasservogel – KEINE Tauben oder Singvögel)

  • Funddatum des verendeten/krankheitsverdächtigen Wildvogels

  • Art des verendeten/krankheitsverdächtigen Wildvogels

  • Anzahl der verendeten/krankheitsverdächtigen Wildvögel.

Verendetes Tier unter Einhaltung eines Minimums an Corona-Hygienemaßnahmen (Einmalhandschuhe, FFP-Maske) einsammeln, in doppelte Tüten verpacken und mit ausgefülltem Untersuchungsantrag zum LUA bringen.

Der Untersuchungsantrag findet sich auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes.

Tierkörper und sonstiges Probenmaterial von Tieren werden zur Untersuchung angenommen im
Institut für Tierseuchendiagnostik
Blücherstraße 34
56073 Koblenz

Montags bis freitags von 07:30 bis 16:00 Uhr am Wochenende und an Feiertagen von 09:00 bis 11:00 Uhr.

Zu diesen Zeiten ist das Institut auch unter den Telefonnummern (0261) 9149-277 oder -327 erreichbar. An Sonn- und Feiertagen ist zu den angegebenen Zeiten eine Rufbereitschaft eingerichtet, unter der Sie eine Tierärztin oder einen Tierarzt des Instituts erreichen können. An Samstagen werden im Rahmen der Routinediagnostik ausschließlich dringliche Untersuchungen eingeleitet bzw. durchgeführt. Untersuchungen im Rahmen von Tierseuchenausbrüchen und -verdachtsfällen oder bei besonderem Probenaufkommen werden dagegen auch am Wochenende und an Feiertagen zeitnah eingeleitet bzw. durchgeführt.

Alternativ kann auch die Verbandsgemeinde oder Feuerwehr über den Fund informiert werden, die sich dann um das Einsammeln kümmern.

Hier der aktuell gültige Maßnahmenkatalog des Ministeriums:
Maßnahmenkatalog zur Geflügelpest beim Fund von krankheitsverdächtigen W…

Wichtige Hinweise für Geflügelhalter:
  • Wenn möglich, Geflügel aufstallen (nicht ins Freie lassen)
  • Futter und Wasser vor Wildvögeln schützen
  • Nur Leitungswasser zum Tränken verwenden
  • Stall- und Straßenkleidung strikt trennen
  • Geräte und Ställe regelmäßig reinigen und desinfizieren
  • Tote oder auffällige Tiere sofort dem Veterinäramt melden

Alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tiere anmelden.

Für Menschen besteht kein Anlass zur Sorge, wenn Hygieneregeln beachtet werden.

Infos von Dr. Christian Bieber, Veterinäramt
Foto: Pixabay, Sharkolot