Hundeschutzwesten

Auf Antrag können Mitglieder der Kreisgruppe MYK Zuschüsse für Hundeschutzwesten erhalten und zwar 250,- Euro bei Neuanschaffung und bis 100,- Euro für notwendige Reparatur.

  • Die Kasse der KG hat hierfür zunächst 3.000,- Euro bereitgestellt.
  • Gefördert werden nur brauchbare Jagdhunde, die mindestens fünfmal aktiv bei Bewegungsjagden oder bei fünf Nachsuchen auf Schalenwild mitwirkten. In der Regel genügt zum Nachweis eine schriftliche Erklärung des Jagdherrn bzw. Jagdleiters.
  • Mit dem Antrag auf Zuschuss sind sowohl Rechnung der Hundeschutzweste als auch Nachweis der Brauchbarkeit des Hundes beim Obmann für das Hundewesen einzureichen.
  • Der geschäftsführende Vorstand behält sich vor, die Anträge zu prüfen und über die Gewährung des Zuschusses zu entscheiden.

Überörtliche Zuschussprogramme, z.B. aus der Jagdabgabe finanzierten, sind vorrangig, d.h. ein Anspruch auf Bezuschussung aus der Kreisgruppenkasse entsteht nicht, soweit anderweitig Zuschüsse gewährt werden.

Das nötige Antragsformular finden Sie hier:

Antrag Hundeschutzwesten