Hundeschutzwesten

Auf Antrag können Mitglieder der Kreisgruppe MYK Zuschüsse für Hundeschutzwesten erhalten und zwar 150,- Euro bei Neuanschaffung und bis 100,- Euro für notwendige Reparatur.

  • Die Kasse der KG hat hierfür zunächst 3.000,- Euro bereitgestellt.
  • Gefördert werden nur brauchbare Jagdhunde, die mindestens fünfmal bei Bewegungsjagden auf Schalenwild aktiv mitwirkten. In der Regel genügt zum Nachweis eine schriftliche Erklärung des Jagdherrn bzw. Jagdleiters.
  • Rechnungsvorlage ist erforderlich.

Überörtliche Zuschussprogramme, z.B. aus der Jagdabgabe finanzierten, sind vorrangig, d.h. ein Anspruch auf Bezuschussung aus der Kreisgruppenkasse entsteht nicht, soweit anderweitig Zuschüsse gewährt werden.

Das nötige Antragsformular finden Sie hier:

Antrag Hundeschutzwesten