Anmeldung zur Rettung von Wildtieren

Grundsätzlich ist der Landwirt verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass beim seinem Arbeitseinsatz keine Wildtiere zu Schaden kommen. Die Jäger der Kreisgruppe Mayen-Koblenz unterstützen hierbei gerne, insbesondere durch den Einsatz von Personen und Technik. Natürlich sollen die bewährten Vergrämungs- und Schutzmethoden weiterhin angewandt werden. Die Suche mit Drohnen ist immer nur als Ergänzung zu diesen Methoden anzusehen.

Der Drohneneinsatz kann über das folgende System zur digitalen Anmeldung durch den zuständigen Jagdpächter (notfalls seinem Vertreter) angefordert werden.

Dem Jagdausübungsberechtigten obliegt es, mindestens zwei Helfer für den Drohneneinsatz zu stellen. Weiterhin hat er die erforderlichen Gerätschaften (z.B. Kisten und Behältnisse) zur Verfügung zu stellen.

Die digitale Anmeldung Ihrer Flächen zur Rettung von Wildtieren erspart uns viel Zeit in der Vorbereitung.

Sie erhalten von uns einen direkten geschützten Zugriff in unsere Flugvorbereitungssoftware UAV-Editor und können somit in wenigen Schritten anhand einer Video-Anleitung Ihre Flächen mit allen notwendigen Informationen anmelden.

Im UAV Editor ist auch ein Import von Geodaten per Shapefiles (SHP) möglich.

Dies ist nur ein einmaliger kleiner Aufwand, die Felder werden digital gespeichert und können in den folgenden Jahren einfach wieder aufgerufen werden. Sie müssen uns dann das Jahr darauf nur den Feldnamen nennen.

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Der mit dem Einsatz befasste Drohnenpilot erhält eine pauschale Aufwandentschädigung von 20,00 €. Diese mit Beendigung des Einsatzes sofort fällige Aufwandspauschale ist vom Jagdausübungsberechtigten, ggfs. seinem anfordernden Vertreter, zu zahlen. Die Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten, mindestens zwei Helfer und notwendiges Material zu stellen, bleibt unberührt.

Bereits im vergangen Jahr angemeldete Flächen müssen nicht erneut eingezeichnet werden. Hier genügt eine rechtzeitige Absprache mit den Dohnenbeauftragten zwecks terminlicher Abstimmung. Diese kann gerne per E-Mail an drohne@ljv-myk.de erfolgen.

Die Anmeldung von Flächen muss zwingend durch den Jagdpächter erfolgen!

In den vergangenen Tagen hatten wir mehrfach Anmeldungen unmittelbar von Landwirten. Landwirte sollen sich bitte mit Ihren Jagdpächtern in Verbindung setzen und diese können dann die Flächen im System anmelden.