Gemäß Paragraph 35, Abs. 4 Landesjagdgesetz dürfen nur anerkannte Führerinnen und Führer von Schweißhunden bei einer Nachsuche von Schalenwild Jagdbezirksgrenzen ohne Zustimmung der jagdausübungsberechtigeten Person, in deren Jagdbezirk das krank geschossene, schwer kranke oder schwer verletzte Schalenwild einwechselt, unter Mitführung einer Schusswaffe überschreiten.
Die Kreisgruppe Mayen-Koblenz verfügt über anerkannte Schweißhundeführer, die Ihnen im Falle einer Nachsuche zur Verfügung stehen.
Hauptstraße 46
56812 Dohr
0151 11659263
Am Regensbusch 2
56729 Hirten
0171 5414662
Alte Schulstr. 6
56729 Ettringen
02651 76973
0173 8541212
Sonnenstr. 8
56729 Weiler
02656 8583
0157 71489366
Kettengarten 18
56077 Koblenz
0261 64171
0151 12139493
53505 Kalenborn
0170-4606659