Als Mitglied der Kreisgruppe können Sie unserer Gruppen-Jagdhaftpflichtversicherung bei der Gothaer Versicherung beitreten. Die hierzu notwendigen Dokumente erhalten Sie auf Anforderung an schatzmeister@ljv-myk.de
Hinweis:
Durch die Fusion der Volksbank RheinAhrEifel eG mit der VR Bank Rhein-Mosel eG ändert sich die IBAN.
Die neue IBAN lautet DE14 5776 1591 0637 8442 02
Für Ihre Jagd-Haftpflichtversicherung bietet die Gothaer Ihnen als Mitglied des LJV folgende Besonderheiten:
- Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens bei Jagdunfällen mit der Schusswaffe. Jetzt auch bei der Verletzung oder Tötung von Hunden u. a. durch Schusswaffen
- Verletzung des Versicherungsnehmers durch Schusswaffen Dritter – Eigenschaden bis zur Deckungssumme
- Forderungsausfall bis zur Deckungssumme ohne Selbstbeteiligung
- Schadensersatzansprüche von Angehörigen aus Personenschäden u. a. aus dem Gebrauch von Schusswaffen
- Jagdlich brauchbare/verwendbare Hunde in unbegrenzter Anzahl sind rund um die Uhr versichert (inkl. Mietsachschäden durch Hunde)
- Frettchen, Beizvögel und Eulen in unbegrenzter Anzahl
- Welpen und Junghunde in unbegrenzter Anzahl bis 36 Monate ohne Nachweis der Ausbildung sind mitversichert
- Ansprüche des Hüters an Hundebesitzer bei Schäden durch z. B. den gehüteten Hund
- Aufwendungen zur Gefahrenabwehr bei Jagdhunden
- Rettungs- und Bergungskosten von Jagdhunden
- Konditions- und Summendifferenzdeckung bei vorzeitigem Versicherungswechsel
- Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen, die gemietet oder geliehen sind – keine Beschränkung auf bewegliche Sachen
- Versicherungsschutz aus der Abgabe, Herstellung von Wildbret und Inverkehrbringen von Wild (Produkthaftung)
- Haftpflichtschäden aus der Pflege von jungem und krankem Wild
- Ausbringen von behördlich genehmigten Arzneimitteln
- Maßnahmen zur Seuchenabwehr, z. B. Afrikanische Schweinpest
- Maßnahmen gegen invasive Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz
- Anbringen von Wildwarnsystemen, wie z. B. Duftzäune und Reflektoren
- Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit für jagdliche Organisationen
- Schäden aus Gefälligkeitshandlungen bis 50.000 Euro
- Kaskoschaden am eigenen Kfz durch wildlebende Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen
- Haftpflichtschäden durch das Be- und Entladen des eigenen Kfz zum Zwecke der Jagdausübung (Rabattschoner der Kfz-Versicherung)
- Verwendung von Drohnen und das Führen von Arbeitsmaschinen und Wasserfahrzeugen zu jagdlichen Zwecken
- Schlüsselverlust
- Nachhaftung
- Prozesskosten – Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Innovationsklausel
- GDV-Garantie