Gruppen-Jagdhaftpflichtversicherung

Als Mitglied der Kreisgruppe können Sie unserer Gruppen-Jagdhaftpflichtversicherung bei der Gothaer Versicherung beitreten. Die hierzu notwendigen Dokumente erhalten Sie auf Anforderung an schatzmeister@ljv-myk.de

Hinweis:

Durch die Fusion der Volksbank RheinAhrEifel eG mit der VR Bank Rhein-Mosel eG ändert sich die IBAN.

Die neue IBAN lautet DE14 5776 1591 0637 8442 02

Für Ihre Jagd-Haftpflichtversicherung bietet die Gothaer Ihnen als Mitglied des LJV folgende Besonderheiten:

  • Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens bei Jagdunfällen mit der Schusswaffe. Jetzt auch bei der Verletzung oder Tötung von Hunden u. a. durch Schusswaffen
  • Verletzung des Versicherungsnehmers durch Schusswaffen Dritter – Eigenschaden bis zur Deckungssumme
  • Forderungsausfall bis zur Deckungssumme ohne Selbstbeteiligung
  • Schadensersatzansprüche von Angehörigen aus Personenschäden u. a. aus dem Gebrauch von Schusswaffen
  • Jagdlich brauchbare/verwendbare Hunde in unbegrenzter Anzahl sind rund um die Uhr versichert (inkl. Mietsachschäden durch Hunde)
  • Frettchen, Beizvögel und Eulen in unbegrenzter Anzahl
  • Welpen und Junghunde in unbegrenzter Anzahl bis 36 Monate ohne Nachweis der Ausbildung sind mitversichert
  • Ansprüche des Hüters an Hundebesitzer bei Schäden durch z. B. den gehüteten Hund
  • Aufwendungen zur Gefahrenabwehr bei Jagdhunden
  • Rettungs- und Bergungskosten von Jagdhunden
  • Konditions- und Summendifferenzdeckung bei vorzeitigem Versicherungswechsel
  • Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen, die gemietet oder geliehen sind – keine Beschränkung auf bewegliche Sachen
  • Versicherungsschutz aus der Abgabe, Herstellung von Wildbret und Inverkehrbringen von Wild (Produkthaftung)
  • Haftpflichtschäden aus der Pflege von jungem und krankem Wild
  • Ausbringen von behördlich genehmigten Arzneimitteln
  • Maßnahmen zur Seuchenabwehr, z. B. Afrikanische Schweinpest
  • Maßnahmen gegen invasive Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Anbringen von Wildwarnsystemen, wie z. B. Duftzäune und Reflektoren
  • Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit für jagdliche Organisationen
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen bis 50.000 Euro
  • Kaskoschaden am eigenen Kfz durch wildlebende Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen
  • Haftpflichtschäden durch das Be- und Entladen des eigenen Kfz zum Zwecke der Jagdausübung (Rabattschoner der Kfz-Versicherung)
  • Verwendung von Drohnen und das Führen von Arbeitsmaschinen und Wasserfahrzeugen  zu jagdlichen Zwecken
  • Schlüsselverlust
  • Nachhaftung
  • Prozesskosten – Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Innovationsklausel
  • GDV-Garantie

Gothaer Produktblatt JHV 2023

Gothaer Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen