News vom Veterinärdienst KV MYK

Kurzfassung des Newsletters 01/2026 (Februar 2026)

Wer den Newsletter erhalten möchte sendet bitte eine entsprechende E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de

ASP-/KSP-Monitoring 2026: Jägerschaft weiterhin gefragt

Im Jahr 2025 haben die Jägerinnen und Jäger im Landkreis Mayen-Koblenz mit insgesamt 278 abgegebenen Schweißproben einen wichtigen Beitrag zur Überwachung der Tiergesundheit im Schwarzwildbestand geleistet. Für das Jahr 2026 bittet der Veterinärdienst erneut um aktive Unterstützung: Insgesamt sollen 140 Schweißproben über das gesamte Jahr verteilt beim Landesuntersuchungsamt in Koblenz eingereicht werden. Die Hegeringe erhalten hierfür wieder entsprechende Probensets. Die Proben sollten möglichst gleichmäßig über das Jagdjahr verteilt entnommen werden. Bei Gesellschaftsjagden genügt eine gezielte Auswahl einzelner, möglichst auffälliger Stücke. Fall- und Unfallwild hingegen sollte konsequent vollständig beprobt werden, da hier ein besonderer Fokus der Überwachung liegt. Ein herzlicher Dank gilt der Jägerschaft für ihr Engagement und den damit verbundenen Einsatz.

Den aktuellen Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische und Afrikanische Schweinepest finden sie hier.

Anpassung der Trichinenuntersuchungskosten

Seit Januar 2026 gelten erhöhte Gebühren für die Trichinenuntersuchung. Aufgrund gestiegener Laborkosten wurde der Preis pro Untersuchungsset von 4,00 € auf 6,00 € angehoben. Die Anpassung ist notwendig, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Untersuchungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben weiterhin sicherzustellen. Für im Jahr 2025 bereits beantragte und abgerechnete Untersuchungssets, bei denen die gestiegenen Kosten noch nicht berücksichtigt wurden, erfolgt im Jahr 2026 – abhängig von der Nutzung – eine entsprechende Nachberechnung.

Trichinenentnahmekurs 2026

Der Veterinärdienst plant für Juni 2026 erneut einen Kurs zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen. Interessierte werden gebeten, sich per E-Mail an Herrn Tim Lauber (unter Angabe der aktuellen Wohnanschrift) zu wenden. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich.