Stand 04.05.2022

Der Schießstand ist samstags in der Zeit zwischen 15 und 18:00 Uhr geöffnet.

Seitens der Politik wurden die Einschränkungen durch die Corona-Regeln weitgehend abgeschafft, obwohl die Inzidenzen nach wie vor hoch sind.

Auch mehrfach geimpfte Personen können sich mit Corona anstecken, wobei schwere Verläufe relativ selten sind.

Ziel ist es daher nach wie vor, sowohl die Schützen, Besucher wie auch das Aufsichtspersonal vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu bewahren! Deshalb bitten wir in allen geschlossenen Räumen um freiwilliges Tragen einer Maske.

Bitte bedenken Sie, dass das Aufsichtspersonal freiwillig und vor allem ehrenamtlich viele Stunden auf dem Schießstand verbringt, um die Schützen zu betreuen! Aus diesem Grund liegt uns der Schutz dieser Personen besonders am Herzen.

Nur gesunde Personen sind berechtigt, die Stände zu besuchen.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden und alle Schießwünsche berücksichtigen zu können, bitten wir um Anmeldung mit Schießwunsch per E-Mail an karl-ernst.mordziol@t-online.de bis Freitag 18:00 Uhr. In einer Antwortmail wird ein Zeitfenster für den Besuch des Standes festgelegt.

Für Jagdscheinanwärter gelten gesondert vereinbarte Zeiten.

  • Auf den Schrotständen können die normalen Rotten und Durchgänge geschossen werden.
  • Die 100-m-Bahn ist geöffnet. Hier können 3 Schützen parallel schießen.
  • Der laufende Keiler ist geöffnet. 1 Schütze auf dem Stand,
  • Der Kurzwaffenstand ist geöffnet. 3 Schützen können parallel schießen.

Zutritt zum Schießstandgelände:

  • Mit dem Betreten des Schießstandgeländes werden diese Regeln anerkannt und deren Einhaltung zugesagt.
  • Die Anmeldung auf dem Schießstand erfolgt unmittelbar nach dem Betreten des Geländes.
  • Der Jagdschein ist vorzulegen. Mit der erhaltenen Schießkarte begibt sich der Schütze auf den gewünschten Stand.
  • Es findet keine Bewirtung statt; der Aufenthaltsraum ist geschlossen.
  • Die Niesetikette (in die eigene Armbeuge oder ein Tuch) ist einzuhalten. Die Schützen sind notfalls von der Standaufsicht darauf hinzuweisen.
  • Das Betreten des Schießstandes mit bekannten Krankheitsanzeichen für Covid 19, positivem Covid-19-Test oder Fieber, Husten, Schnupfen … ist untersagt.

Dieses Hygienekonzept wird entsprechend der Fortschreibung der behördlichen Vorschriften zeitnah angepasst.