DJV: Frage-Antwort-Papier zum neuen Waffenrecht veröffentlicht

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat am 2. Dezember eine Frage-und-Antwort-Papier zur Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht. Darin werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung für Jägerinnen und Jäger ausführlich erläutert. Das Papier ergänzt eine Kurzübersicht und eine Synopse der Änderungen, die bereits zuvor veröffentlicht wurden.

Fragen und Antworten Waffengesetzänderung 2024

Aufgrund der Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen wie „allgemein anerkannter Zweck“ oder „berechtigtes Interesse“ wird es bei der Beurteilung konkreter Situationen im Zusammenhang mit den ausgeweiteten Messerverboten teils große Unsicherheiten geben. Juristische Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren diese Unsicherheit bei der Rechtsanwendung kritisiert. DJV, zahlreiche weitere Experten und sogar Vertreter der Ampelfraktionen haben im Gesetzgebungsverfahren darauf verwiesen, dass neue Messerverbotszonen kaum etwas gegen Gewaltkriminalität ausrichten können.

Weitere Änderungen des Waffengesetzes betreffen in erster Linie die Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung zum Waffenbesitz. Auch hier waren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Änderungen abzusehen. Viele Waffenbehörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse, weil die neu eingeführten Behördenabfragen noch nicht möglich sind. Der angestrebte Sicherheitsgewinn wird schon deshalb nicht erreicht, kritisiert der DJV.

Nach Rücksprache mit der unteren Jagdbehörde im Kreis Mayen-Koblenz sowie der Stadt Koblenz ist auch in Rheinland-Pfalz noch keine endgültige Klärung erfolgt. Beim Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheins muss wie bisher vom Antragsteller bestätigt werden, dass die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegeben ist. Sollte diese entfallen, wird der Jagdschein kostenpflichtig widerrufen.

Fazit: Aktuell werden im Kreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz wie bisher Jagdscheine ausgestellt bzw. verlängert.

Pressemeldung DJV, Foto: DJV/Grell

Judith Schönau, Obfrau für Presse und Informationsdienst