Schießstand wieder offen – Hygienekonzept und Anmeldung

Seit März diesen Jahres sind die Schießstände wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Ab dem 25.07.2020 werden die Schießstände für Jäger mit gültigem Jagdschein mit Einschränkungen wieder geöffnet.

Diese Einschränkungen sind von den Behörden vorgeschrieben und dienen dem Ziel, die Schützen und das betreuende Aufsichtspersonal vor einer Ansteckung zu bewahren!

  • Auf den Schrotständen können die normalen Rotten und Durchgänge geschossen werden.
  • Die 100m-Bahn wird zum Zweck des Ein-oder Kontrollschießens geöffnet. Hier dürfen maximal 2 Schützen gleichzeitig schießen. Im Vorraum dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten. Begleitpersonal ist nicht zugelassen.
  • Der laufende Keiler ist geöffnet; es kann der Schießnachweis erworben werden. Nur ein Schütze ist zulässig. Begleitpersonal ist nicht zugelassen. Im Vorraum darf sich nur ein Schütze aufhalten.
  • Der Kurzwaffenstand ist geschlossen.

Es werden nur Schützen eingelassen, die sich vorher bis Freitags 18:00 Uhr per E-Mail beim Schießobmann unter der Adresse karl-ernst.mordziol@t-online.de angemeldet haben Um Gruppenbildungen und lange Wartezeiten zu vermeiden erhalten alle angemeldeten Personen spätestens am Freitagabend einen Termin für ihr Schießen zugewiesen.

Ein ausgedrucktes Exemplar des Terminplans befindet sich auf dem Schießstand. Die Standbelegung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung. Eventuell freie Zeiten können von anderen anwesenden Schützen genutzt werden. Gastschützen kann bis auf weiteres das Schießen nicht gestattet werden.

Die Kontaktdaten aller Personen sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Schießstände sind zu dokumentieren und für 1 Monat aufzubewahren.

Für alle anwesenden Personen gelten das folgende Hygienekonzept und die sich daraus ergebenden Verhaltensmaßregeln. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.

Verantwortlich für die Einhaltung der Regeln ist der jeweilige Schießstandleiter, dessen Name und Telefonnummer am Zutrittstor angeschlagen sind. Dieser übt auch das Hausrecht aus.

 

Zutritt zum Schießstandgelände:

  • Mit dem Betreten des Schießstandgeländes werden diese Regeln anerkannt und die Einhaltung zugesagt.
  • Die Anmeldung auf dem Schießstand erfolgt unmittelbar nach dem Betreten des Geländes. Vorher sind die Hände mit dem bereitgestellten Mittel zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel muss auf der Haut trocknen.
  • Der Jagdschein ist vorzulegen und die Anwesenheitsliste auszufüllen. Mit der erhaltenen Schießkarte begibt sich der Schütze auf den gewünschten Stand.
  • Im gesamten Freigelände ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Wo dieser unterschritten wird, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
  • Innerhalb aller Gebäude ist zwingend eine Alltagsmaske zu tragen.
  • Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
  • Die Toiletten sind bis auf weiteres gesperrt und dürfen nicht genutzt werden.
  • Es findet keine Bewirtung statt; der Aufenthaltsraum ist geschlossen.
  • Nach dem Schießen sind der Platz des Schützen und weitere berührte Gegenstände mit Flächendesinfektionsmitteln zu reinigen. Dieses muss auf den Gegenständen einwirken und trocknen. Erst dann darf der nächste Schütze eintreten. Zu diesem Zweck ist eine Reinigungs- bzw. Auf- und Abrüstzeit von 15 Minuten bis zum nächsten Termin eingeplant.
  • Die Niesetikette (in die eigene Armbeuge oder ein Tuch) ist einzuhalten. Die Schützen sind notfalls von der Standaufsicht darauf hinzuweisen.
  • Jeder Schütze / Schützin hat vor dem Betreten der Anlage dieses Hygienekonzept als inhaltlich einverstanden zu unterschreiben. Ansonsten ist ein Schießen NICHT möglich!
  • Das Betreten des Schießstandes mit bekannten Krankheitsanzeichen für Covid19 und / oder positiver Testung auf Covid 19 oder Fieber, Husten, Schnupfen… ist strengstens untersagt.

Dieses Hygienekonzept wird entsprechend der Fortschreibung der behördlichen Vorschriften überarbeitet und angepasst.